In einer bahnbrechenden Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen für Patentinhaber und Entwickler von Drucktechnologien hat das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) entschieden, dass sich seine Zuständigkeit auf mutmaßliche Verletzungshandlungen erstreckt, die stattgefunden haben.vor"Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (UPCA) trat in Kraft."
Der Fall betraf einen Streit zwischen ESKO-Graphics und XSYS über das europäische Patent EP 3 742 231 B1, das zunächst aus dem Einheitlichen Patentgerichtssystem (UPC) ausgeklammert und später wieder eingegliedert wurde, als der Opt-out zurückgezogen wurde. Streitpunkt war, ob das Einheitliche Patentgericht (UPC) Klagen wegen Verletzungen anhören konnte, die vor dem Rückzug des Opt-out und sogar vor dem offiziellen Start des Einheitlichen Patentgerichtssystems (UPCA) datierten.
Der Gerichtshof befand, dass die Zuständigkeit des UPC nicht durch zeitliche Beschränkungen begrenzt ist. Insbesondere entschied er, dass angebliche Verstöße sowohl vor der Verabschiedung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPCA) als auch während der Zwischenzeit zwischen dem Opt-Out eines Patents und seiner Wiedereingliederung in das UPC-System weiterhin unter die Gerichtsbarkeit fallen. Diese Interpretation ermöglicht es dem UPC, rückwirkend Kompetenz über zuvor ausgeschlossene Fälle geltend zu machen.
Wichtig für Stakeholder in den Druck- und Verpackungsindustrien, wo geistiges Eigentum eine entscheidende Rolle bei der Innovation von Ausrüstung, Software und Prozessen spielt, unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit strategischer Klarheit in Bezug auf Patent-Opt-outs und die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts während der Übergangszeit. Selbst wenn ein Patent einmal optiert wurde, stellt der Rückzug dieses Opt-outs die vollständige Aufsicht des Einheitlichen Patentgerichts wieder her – als ob das Patent stets unter seiner Zuständigkeit gestanden hätte.
Die wichtigsten Erkenntnisse sind, dass das Einheitliche Patentgericht (UPC) Fälle anhören kann, die mutmaßliche Patentverletzungen betreffen, selbst wenn die Handlungen vor Inkrafttreten des Einheitlichen Patentgerichtssystems (UPCA) erfolgten. Wenn ein Patent-Opt-out zurückgezogen wird, erlangt das UPC uneingeschränkte Zuständigkeit sowohl für vergangene als auch zukünftige Handlungen zurück, ohne zeitliche Einschränkungen. Während der Übergangszeit arbeiten nationale Gerichte und das UPC parallel, aber mit der Rücknahme eines Opt-outs wird das UPC wieder alleinig für das Patent zuständig.
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